Artikel zum Thema: Dienstzettel
Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht
Mai 2024
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Kündigungsschutz bzw. das Benachteiligungsverbot. Die Umsetzung des Pakets erfolgte in Österreich am 28. März 2024 - insbesondere ab diesem Datum neu abgeschlossene Arbeitsverträge...
Coronavirus: Änderungen der Corona-Kurzarbeit ab 1.6.2020
Mai 2020
Ab 1.6.2020 gibt es eine neue Sozialpartnervereinbarung. Diese gilt Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat. Beispiel: Eine von 1.4. bis 31.5. vereinbarte Kurzarbeit soll verlängert werden. Hier ist nur ein Änderungsbegehren zu stellen, um die...
Arbeitskräfteüberlassung (Personalleasing)
November 2011
Nach der aktuellen Sozial- und Wirtschaftsstatistik der Arbeiterkammer Wien betrug die Zahl der Leiharbeitskräfte im Jahr 2010 in Österreich rund 66.000 Personen, das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000. Der Großteil der Zeitarbeiter sind männliche Arbeiter. Der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtzahl aller Arbeitnehmer betrug 2010 rund 2%. Die Überlassung von Arbeitskräften ist – mit ein paar Ausnahmen - ein reglementiertes Gewerbe...
Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter
Juli 2010
Seit 1. September 2009 gibt es für die – vor allem in schwierigen Wirtschaftszeiten wichtigen – Ein-Personen-Unternehmen eine besondere Förderung: die Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter. Die Förderung wird vom AMS vergeben und zielt aufgrund der derzeit besonders schlechten Situation am Jugendarbeitmarkt auf die Einstellung junger Menschen ab. Zur Inanspruchnahme der Förderung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt...
Der freie Dienstvertrag - Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Dezember 2009
Begriff des freien Dienstvertrages § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) definiert den Begriff des freien Dienstnehmers: Jemand verpflichtet sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis) zur Erbringung von Dienstleistungen für einen qualifizierten Dienstgeber gegen Entgelt, die Dienstleistungen werden im Wesentlichen persönlich erbracht und der freie Dienstnehmer verfügt über keine wesentlichen eigenen...
Kurz-Info: Dienstzettel bei freiem Dienstverhältnis
Juni 2006
Bei einem freien Dienstverhältnis gem. § 4 Abs. 4 ASVG hat der Dienstgeber unverzüglich nach dessen Beginn dem Dienstnehmer eine schriftliche Aufzeichnung über wesentliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auszuhändigen. Dieser "Dienstzettel" ist gebührenfrei und hat folgende Mindestangaben zu enthalten: Name und Anschrift des Dienstgebers und Dienstnehmers, Beginn, Dauer und Ende des Vertrages, Art der Tätigkeit,...
Kurz-Info: Dienstzettel für freie Dienstverhältnisse
November 2004
Seit 1. August 2004 besteht die Verpflichtung zur Ausstellung eines Dienstzettels, der mindestens die persönlichen Daten, den Beginn und das Ende des freien Dienstverhältnisses, die vereinbarte Dienstleistung und das Entgelt zu enthalten hat. Für Vertragsverhältnisse, die vor dem 1. August 2004 abgeschlossen worden sind, ist ein Dienstzettel nur auf Verlangen binnen zwei Monaten auszustellen, falls nicht ohnehin eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung vorliegt.