Klienten-Info - Archiv

Veränderung der österreichischen Zinsenlandschaft infolge Senkung des Leitzinssatzes der EZB
Oktober 2001
Mit Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 30. August 2001 (nach Redaktionsschluss der Klienten-Info September 2001) erfolgte die Senkung des Zinssatzes von 4,5% auf 4,25%. Mit Wirkung ab 18. September 2001 erfolgte eine weitere Zinssenkung um 0,5% auf nunmehr 3,75%. Im folgenden sind die Auswirkungen dieser Zinssatzsenkung auf Österreich zusammengefasst: Zinssätze seit 6.10.2000 ab 31.8.2001 ab 18.9.2001...

Zinsenfreier Zeitraum für die Anspruchszinsen betreffend Steuernachzahlungen infolge Bagatellgrenze
Oktober 2001
Die Bagatellgrenze von EUR 50, (ATS 688,02) für die Belastung mit Anspruchszinsen bewirkt, dass eine Nachforderung nicht in jedem Fall die Zinsenpflicht auslöst. Erst wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, kommt es in voller Höhe zur Zinsenvorschreibung. Zinsenfuchser können mittels einer Formel den zinsenfreien Zeitraum berechnen und zur Vermeidung von Anspruchszinsen termingerecht eine Anzahlung mit Verrechnungsweisung vor...

Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung KESt-Erstattung Änderung der EStR 2000 betreffend Kapitaleinkünfte Investmentfonds und Aktienanleihen
Oktober 2001
Erfassung der Kapitalerträge in der Steuererklärung Nicht endbesteuerte Kapitalerträge sind unter der Kennziffer 367 bzw. 361 in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Darunter fallen insbesondere Gewinnanteile aus einer echten stillen Gesellschaft, ausländische Kapitalerträge etc. Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge können unter den Kennziffern 366 bzw. 369 in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Die...

Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002
Oktober 2001
Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002 Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. Gewährleistungsfristen Zwei Jahre für bewegliche Sachen (bisher 6 Monate), wenn innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Sache ein Mangel auftritt. Ein Jahr ausnahmsweise für gebrauchte Güter gemäß § 9 Konsumentenschutzgesetz, wenn im...

Korrektur Klienten-Info September 2001
Oktober 2001
Korrektur Klienten-Info September 2001 Die Berechnungsformel für das Feiertagsentgelt lautet richtig wie folgt: 20.000/(3 x 26) = 256,- Feiertagsentgelt

Kurz-Infos
Oktober 2001
Nicht nummerierte Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen ohne Leistungszeitraum können die Schätzungsbefugnis des Fiskus auslösen Der Berufungssenat II der FLD Wien, NÖ und Bgld kam am 12. März 1998 zu der Rechtsauffassung, dass sowohl die Nichtnummerierung der Eingangsrechnungen und Kassenbelege als auch die fehlenden Angaben in den Ausgangsrechnungen betreffend den Leistungszeitraum, der abgabenrechtlichen Vollständigkeitskontrolle zuwiderlaufen und damit...