Klienten-Info - Archiv
Folgen des Zahlungsverzuges im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben
Februar 2002
Vorausgeschickt sei, dass zwischen Fälligkeit (Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit) und Entrichtungszeitpunkt zu unterscheiden ist. Säumnisfolgen werden durch verspätete Entrichtung ausgelöst. Im folgenden werden die Sanktionen für die verspätete Entrichtung behandelt. Steuerrecht Der Entrichtungszeitpunkt für vorgeschriebene Steuern ist der Buchungsmitteilung zu entnehmen. Für Selbstbemessungsabgaben ist er im Gesetz geregelt (z.B....
Zwei zusätzliche Säumniszuschläge bei verspäteter Abgabenentrichtung ab 1. Jänner 2002, Erhöhung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage und verlängerte Antragsfrist für Herabsetzung
Februar 2002
Die Neuregelung betrifft alle Abgabenansprüche (ausgenommen Nebengebühren), die nach dem 31. Dezember 2001 entstehen. Unmittelbar betroffen sind davon bereits die ersten Steuervorauszahlungen, die das Jahr 2002 betreffen (z.B. Einkommensteuervorauszahlung 1. Vierteljahr 2002 per 15. Februar 2002) sowie Umsatzsteuervorauszahlung Jänner 2002 fällig am 15. März 2002. Allgemeines Die Verhängung eines Säumniszuschlages ist die automatische Folge einer...
Neues zum Kilometergeld und dem Sachbezug
Februar 2002
Bisher konnten steuerfreie Kilometergelder nur bei Verwendung eines eigenen KFZ oder eines eigenen Leasing-KFZ beansprucht werden. Neu laut Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 Rz 372: Kilometergelder können auch für fremde KFZ entweder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden oder stellen lohnsteuerfreie Leistungen des Arbeitgebers dar. Laut Reisegebührenvorschrift betragen die neuen Euro-Kilometergelder: Euro...
Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten für Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses
Februar 2002
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechtes, die ab dem Jahre 2002 an bestimmte Personen, welche nicht Dienstnehmer sind, Honorare auszahlen, müssen nach Ablauf des Jahres gemäß § 109 a EStG Mitteilungen an das Finanzamt erstatten. Betroffener Personenkreis 1. Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und alle Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung betraut sind. 2. Bausparkassen- und...
Ruhende Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung
Februar 2002
Vor der Ruhendmeldung, aus welchen Gründen auch immer (z.B. vorzeitige Alterspension, längere Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), ist auf die Rechtsfolgen in der Sozialversicherung Bedacht zu nehmen bzw. sollen die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Vorteile Die Beitragspflicht zur Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung entfällt. Die Grundumlage ermäßigt sich oder entfällt. Nachteile ...
50 EURO-Bagatellgrenze für Nebenansprüche
Februar 2002
Kurz-Info Laut Erlass des BMF v. 7. November 2001 gilt die im Artikel über die Säumniszuschläge erwähnte 50-EURO-Grenze weiters für: Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) Stundungszinsen (§ 212 (2) BAO) Aussetzungszinsen (§ 212a (9) BAO) Neu ist ferner, dass bei der Festsetzung eines Säumniszuschlages auf Grund der Nachforderung aus einem Umsatzsteuerbescheid nicht mehr von den monatlichen/vierteljährlichen...