Klienten-Info - Archiv
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Unternehmer
Dezember 2009
Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne Natürliche Personen mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich können bei der Veranlagung 2009 letztmalig den Eigenkapitalanstieg bis zu max. 100.000 € mit dem ½ Durchschnittsteuersatz (DSS) begünstigt versteuern. Bei einem Eigenkapitalabbau (durch Entnahmen) innerhalb der folgenden 7 Jahre hat grundsätzlich eine Nachversteuerung mit dem bei der Begünstigung in Anspruch...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitgeber
Dezember 2009
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €. Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €. Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden. Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitnehmer
Dezember 2009
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen für eine steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2009 noch vor dem 31.12.09 entrichtet werden. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und nur zu berücksichtigen, sofern sie insgesamt...
Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen
Dezember 2009
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten...
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Dezember 2009
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der „neue“ Gewinnfreibetrag ist unabhängig von der Gewinnermittlungsart für alle natürlichen Personen anwendbar, welche betriebliche Einkünfte erwirtschaften. Übersteigt der Gewinn 30.000...