Wichtige Informationen zur Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG für 2023
Sehr geehrte(r) Klient:in,
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Einkommensteuergesetzes möchten wir Sie über die Mitteilungspflicht von personen- und leistungsbezogenen Daten informieren. Diese betrifft Unternehmer in bestimmten Fällen und bezieht sich auf Honorare und Vergütungen, die an selbständig tätige Dritte gezahlt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick, die Sie brauchen, um die Frist bis zum 29.02.2024 einzuhalten.
Wer ist mitteilungspflichtig?
- Natürliche Personen, Personenvereinigungen und juristische Personen mit Unternehmereigenschaft
- Auch ausländische Unternehmer ohne Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland unterliegen der Mitteilungspflicht
Wann kann die Mitteilung unterbleiben?
Die Mitteilung kann entfallen, wenn:
- Gesamtentgelt (inklusive Reisekostenersätze) pro Kalenderjahr nicht mehr als 900 EUR beträgt.
- Einzelne Leistung nicht mehr als 450 EUR beträgt.
Welche Leistungen sind mitteilungspflichtig?
- Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten
- Selbständige Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter
- Stiftungsvorstände
- Vortragende, Lehrende und Unterrichtende
- Kolporteure und Zeitungszusteller
- Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Wer ist von der Mitteilungspflicht ausgenommen?
- Personen, die bereits anderweitig versichert sind
- Nebentätigkeiten laut §19 Abs. 1 Z 1 lit. f B-KUVG
- Freiberufliche Tätigkeiten mit gesetzlicher beruflicher Vertretung
Details zu Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern:
- Pauschalierte Aufwandsentschädigungen bis 537,78 EUR pro Monat sind nicht mitteilungspflichtig.
- Nichtpauschalierte Einnahmen bis 75 EUR/Monat gelten nicht als Einkünfte.
Mitteilungsdetails:
- Name, Wohnanschrift, Sozialversicherungsnummer (oder Geburtsdatum)
- Art der erbrachten Leistung
- Kalenderjahr, (Netto)Entgelt, Umsatzsteuer
- Sozialversicherungsanteil (bei Sozialversicherungspflicht)
Wann und wie erfolgt die Mitteilung?
- Bis Ende Februar des Folgejahres an das Umsatzsteuer-Finanzamt.
- Elektronisch mittels automationsunterstützter Datenübertragung, falls zumutbar.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Zusammenfassung lediglich informativen Charakter hat. Für detaillierte Angaben und individuelle Situationen empfehlen wir, direkt auf die offiziellen Richtlinien des Einkommensteuergesetzes zurückzugreifen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
.mc beratungsgruppe